Flächennutzungsplan

§ 5 BauGB
(1) Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen. Aus dem Flächennutzungsplan können Flächen und sonstige Darstellungen ausgenommen werden, wenn dadurch die nach Satz 1 darzustellenden Grundzüge nicht berührt werden und die Gemeinde beabsichtigt, die Darstellung zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen; in der Begründung sind die Gründe hierfür darzulegen.

Vorentwurf 5. Änderung Flächennutzungsplan Zell a. H.

Begründung + Steckbrief

Planteil Verwaltungsgemeinschaft

Planteil Zell a.H.

Planteil Biberach

Planteil Nordrach

Planteil Oberharmersach

Umweltprüfung

Gutachten zur Artenschutzprüfung BP Wittum

FFH-Vorprüfung BP Wittum

FFH-Vorprüfung PV-Anlage

Spez. Artenschutzrechtl. Prüfung PV-Anlage

Flächennutzungspläne der Gemeinde Biberach

Ausschnitt Biberach

Ausschnitt Prinzbach

Ausschnitt Hinter Kirchfeld I

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