Aktuelles
Editorial aus dem aktuellen Amtsblatt
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WICHTIGER HINWEIS zur Änderung des Gaststättengesetzes ab Januar Meldung vom 29. Dezember 2025
Mit Wirkung zum 01. Januar 2026 tritt das neue Gaststättengesetz (GastG) für Baden- Württember in Kraft.
Es soll sowohl für Gaststätten als auch für die vorübergehende Bewirtungen Vereinfachungen im Antragsverfahren geben. Auch bei Straußwirtschaften ändert sich das Anzeigeverfahren.
Leider liegen uns derzeit noch keine genaueren Anwendungshinweise vom Wirtschaftsministerium B.-W. vor.
Um keine Fristen zu versäumen, gilt vorerst noch die bisherige Antragstellung.
Sollten noch Fragen sein, dürfen Sie sich gerne an Frau Schwendemann Tel.: 07835/6365-41 wenden.
Gemeinde Biberach wird Modellgemeinde! MOGENA-Antrag erfolgreich!
Gestern hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bekanntgegeben, dass die Gemeinde Biberach als eine von zwei Kommunen in Baden-Württemberg ab dem Jahr 2026 als „Modellgemeinde Nachhaltige Strukturentwicklung (MOGENA)“ anerkannt wurde. Der Gemeinde Biberach stehen damit in den nächsten 5 Jahren Fördermittel bis zu 5 Millionen Euro zur Verfügung. Die Anerkennung als MOGENA bietet ein enormes Entwicklungspotenzial für unsere Gemeinde. Gemeinwohlorientierte Projekte erhalten einen um 10% erhöhten Fördersatz und private Projekte genießen in diesem Zeitraum einen Fördervorrang gegenüber Projekten anderer Kommunen. Die Gemeinde Biberach möchte sich an dieser Stelle bei allen Bürgerinnen und Bürgern bedanken, die sich auf unseren damaligen Aufruf gemeldet haben. Sie haben maßgeblich zu der erfolgreichen Antragstellung beigetragen. Demnächst wird die Gemeinde weitere detaillierte Informationen zum weiteren Ablauf bekanntgeben. Die Pressemitteilung von Herrn Minister Peter Hauk zur MOGENA-Entscheidung ist außerdem unter folgendem Link abrufbar: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unser-service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilungen/pressemitteilung/pid/modellgemeinden-nachhaltige-strukturentwicklung-mogena-ausgewaehlt
Halbseitige Sperrung der Fahrbahn mit Einbahnstraßenregelung in der Bahnhofstraße bis Juni 2026
Auf Grund von Bauarbeiten auf dem Grundstück des ehem. Gasthauses Kreuz muss die Bahnhofstraße ab Ecke Hauptstraße bis Abzweigung Mühlgartenstraße halbseitig gesperrt und als Einbahnstraße ausgewiesen werden. Die Einfahrt von der Hauptstraße in die Bahnhofstraße ist möglich. Der Verkehr in Richtung Hauptstraße wird über die Friedenstraße und die Brauereistraße umgeleitet. Diese Regelung gilt ab 11.09.2025 und bleibt bis Juni 2026 bestehen.
Da im Bereich Bahnhofstraße 1 bis Bahnhofstraße 5 die Parkplätze wegfallen, werden auf der gegenüberliegenden Seite zwei Kurzzeit-Parkplätze eingerichtet.
Wir bitten um Beachtung und Verständnis für die Beeinträchtigungen.
Bürgermeisteramt Biberach
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