Staatlich anerkannter Erholungsort im Kinzigtal
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Für die Wahl der Schöffen in Strafverfahren gegen Erwachsene und für die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 sind von den Gemeinden Vorschlagslisten an das Amtsgericht Gengenbach bzw. an das Landratsamt Ortenaukreis (Jugendamt) einzureichen. Bewerben als Schöffen oder Jugendschöffen können sich Personen, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden. Neben formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich. Gewählte Schöffen sind vom Arbeitgeber für ihre Schöffentätigkeit freizustellen. Die Schöffen erhalten eine Aufwandsentschädigung für Sitzungsteilnahmen. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Interessierte Personen bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) und für das Amt eines Jugendschöffen bis zum Dienstag, 11.04.2023 beim Bürgermeisteramt Biberach, Hauptstr. 27, 7781 Biberach, (Tel.:07835/6365-45).
Aufgrund der geringen Testnachfragen und der geänderten und damit sehr reduzierten Testpflichten gemäß der aktuell geltenden Corona-Verordnungen wird die Teststation beim Rathaus durch den Betreiber zum 31.01.2023 geschlossen.Weitere Schnellteststationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Ortenaukreis unter Informationen zu Corona – Übersicht der Testmöglichkeiten. Wir bitten um Beachtung.
Pumptracks, neue Übernachtungsmöglichkeiten im Schäferwagen, Waldsofas, Verkaufsautomaten für regionale Produkte, Themenwege oder Ausstattungen für Jugendräume – solche kleinen Projekte sind wichtige Bausteine für eine attraktive, zukunftsorientierte und lebenswerte Region. Interessierte haben nach wie vor Gelegenheit, sich mit ihrer Projektidee um Fördermittel aus dem Regionalbudget 2023 zu bewerben.
Bei dem letzten Treffen des Arbeitskreises „Lebenswertes Biberach“ wurde beschlossen, den Fokus zuerst auf den Spielplatz am Tannenweg zu legen, da hier der Handlungsbedarf am größten ist und auch kurzfristig Maßnahmen umgesetzt werden können. Auf Grundlage der Anregungen und Impulse aus der ersten Besprechung hatte er Fecke erste Ideen und Gestaltungsmöglichkeiten dabei. Im Austausch gab es viele gute Anregungen. Zum Beispiel könnte der Sandkastenbereich mit einem Wasser- und Matschbereich aufgewertet werden. Herr Fecke zeigte hierzu mehrere Varianten. Daneben könnte ein zusammenhängendes Spielgerät durch die Integration und Erweiterung mehrerer vorhandener Spielgeräte geschaffen werden. Weiter besteht die Möglichkeit, den Fallschutzkies durch entsprechende Spielgeräte als Spielelement aufzugreifen und vieles mehr. Es herrschte wiedermal eine sehr konstruktive Atmosphäre.
Am bundesweiten Volkstrauertag, am Sonntag, 13. November 2022 , wird an die Opfer durch Kriege, Gewaltherrschaft und Menschenrechtsverletzungen erinnert. Gerade in der für alle aktuell schwierigen Zeit ist es wichtig, das Gedenken nicht zu vergessen.
Endlich ist es soweit. Auch in Biberach beginnen in den kommenden Monaten die Arbeiten, um bisher stark unterversorgte Haushalte und Einrichtungen mit einem Glasfaseranschluss auszustatten. Eine kostspielige und anspruchsvolle Aufgabe – die wir als Gemeinde nur dank staatlicher Förderung durch Bund und Land bewältigen können.
Wir weisen darauf hin, dass das Rathaus Biberach am Montag, 31.10.2022 geschlossen ist (keine Erreichbarkeit) . Ab Mittwoch, 02.11.2022 sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten wieder für Sie da.
Kältere Räume, weniger Licht Reduzierte Temperaturen in öffentlichen Räumen, keine angestrahlten Gebäude: Der Gas- und Energieverbrauch soll bundesweit sinken. Heute tritt der erste Teil der neuen Energieeinsparverordnung in Kraft.
Kein warmes Wasser, heizen nur bis 19 Grad! Ab dem 1. September 2022 tritt die Bundesverordnung zum Energiesparen in Kraft. Deshalb ist die Gemeinde Biberach unter anderem verpflichtet, das Anstrahlen von Gebäuden abzuschalten und die Straßenbeleuchtung - wo möglich - zu reduzieren. Die Verordnung gilt zunächst bis Ende Februar 2023. Folgende Maßnahmen gelten in öffentlichen Gebäuden: Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen nicht mehr geheizt werden - außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe. Öffentliche Gebäude sollen nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt werden. Das gilt, wenn die Menschen in den Räumen vorwiegend sitzen In öffentlichen Gebäuden, in denen die Menschen vorwiegend stehen oder gehen darf nur bis 18 Grad geheizt werden Für körperlich schwere Tätigkeiten soll nur bis 12 Grad geheizt werden Es soll kein warmes Wasser fürs Händewaschen in öffentlichen Gebäuden geben - es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben. Ausnahmen gibt es für Kliniken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten oder weiteren Einrichtungen, bei denen höhere Lufttemperaturen in besonderer Weise zur Aufrechterhaltung der Gesundheit, der sich dort aufhaltenden Personen, geboten ist. Zudem gibt es Ausnahmen für kurzzeitige Beleuchtungen zu Kulturveranstaltungen und Volksfesten. In der Verordnung sind auch andere Maßnahmen zum Energiesparen vorgesehen. Dazu gehört beispielsweise, dass Gebäude nicht mehr von außen beleuchtet werden und dass Werbeplakate nachts zwischen 22 und 16 Uhr nicht beleuchtet sein dürfen. Gemäß §8 der Verordnung sind kurzzeitige Beleuchtungen zu Kulturveranstaltungen und Volksfesten ausgenommen.
Am 28.07.2022 hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Entscheidung über die Vergabe der ELR-Rückflussmittel 2022 bekannt gegeben. Die Gelder stammen aus nicht abgerufenen ELR-Fördermitteln, für die sich die Antragsteller nochmals bewerben konnten. Die Gemeinde Biberach erhält erfreulicherweise für alle eingereichten Projekte die beantragte Förderung. Im Ortsteil Biberach wurde ein Projekt mit einer Fördersumme von insgesamt 50.000 € sowie im Ortsteil Prinzbach insgesamt 3 Projekte mit einer Fördersumme von insgesamt 120.150 € berücksichtigt. Die Gemeinde Biberach wurde somit mit einer Fördersumme von über 170.000 € bedacht. Die Gemeinde Biberach freut sich für die Antragsteller und wünscht allen Projekten eine erfolgreiche Umsetzung.
Die Gemeinde hat kurzfristig zum 01.09.2022 noch einen Ausbildungsplatz zum „Fachangestellten für Bäderbetriebe“ (m/w/d) zu vergeben. Nähere Informationen finden Sie in unserem Stellenangebot (107 KB ) .