Gesplittete Abwassergebühr

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Für die versiegelten Flächen wird von der Gemeinde Biberach eine Niederschlagswassergebühr entsprechend der örtlichen Satzung erhoben.
 
Jedem Eigentümer wurden im Umstellungsjahr 2012/ 2013 die Zusammenstellung der Flächen sowie ein aktueller Übersichtsplan zugesandt, die als Grundlage für die Berechnung der Niederschlagswassergebühr dienen und in den Abwassergebührenbescheid eingehen.
Bei einem Eigentumswechsel werden dem neuen Eigentümer diese Informationen ebenfalls zugesandt. Auf diesem Weg möchten wir die Grundstückseigentümer darüber informieren, mit welcher Fläche ihr Grundstück bei der Ermittlung der Niederschlagswassergebühr berücksichtigt wird.
Sollten diese Flächendaten richtig sein, müssen die Grundstückseigentümer nichts unternehmen. Sollten die Daten nicht mehr korrekt sein durch zwischenzeitliche Veränderungen bei den versiegelten Flächen, bitten wir um schriftliche Mitteilung der Berichtigungen innerhalb eines Monats nach Fertigstellung der Änderung (z.B. auf einer unterschriebenen Kopie der erhaltenen Zusammenstellung). Hierbei sind die Änderungen im Lageplan mit eindeutigen Längenmaßen einzutragen.

Bei Neubauten werden die zu bewertenden Flächen den Bauplänen entnommen und hieraus ein Selbstauskunftsbogen erstellt, der den Grundstückseigentümern zur Vervollständigung/ Korrektur zugesandt wird. Maßgeblich ist der Versiegelungszustand zu Beginn des Benutzungsverhältnisses (Einzug). Oftmals ergeben sich zwischen Bauplänen und tatsächlichen Verhältnissen Abweichungen, da z.B. die Außenanlagen erst zu einem späteren Zeitpunkt fertig gestellt werden.
 
Nähere Hinweise zu den notwendigen Angaben und der Bewertung der einzelnen Versiegelungsarten können der Broschüre „Die gesplittete Abwassergebühr – Erklärungen zur Selbstauskunft“ (1,4 MB) und Die gesplittete Abwassergebühr - Informationen" (887 KB)entnommen werden. Weitere interessante Informationen zum Thema „Gesplittete Abwassergebühr“ erhalten Sie auch hier.
 
Im Anschluss an die Selbstauskunft (Neubau/ Änderungen) werden die Daten vom beauftragten Ingenieurbüro Ortmann erfasst und eingepflegt und der Grundstückseigentümer erhält einen neuen Bestätigungsbogen, aus dem die für die Niederschlagswassergebühr maßgebliche Fläche hervorgeht.