Nachbarschaft

Nachbarschaftslärm

Bei der Gemeindeverwaltung gibt es immer wieder Beschwerden zu Ruhestörungen z. B. durch Haus- und Gartenarbeiten, Partylärm, bellenden Hunden usw. Die Gemeindeverwaltung fordert deshalb dazu auf, sich rücksichtsvoll gegenüber der Nachbarschaft und den Mitbürgern zu verhalten.
 
Von Montag bis Samstag ist zwischen 22 Uhr bis 6 Uhr eine Nachtruhe einzuhalten. Das Feiertagsgesetz gibt vor, dass an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich öffentlich bemerkbare Arbeiten, die geeignet sind, die Ruhe des Tages zu beeinträchtigen, verboten sind.
Außerdem sollten in der Zeit von 12.00 Uhr bis 14.00 Uhr Haus- und Gartenarbeiten, die die Ruhe anderer erheblich stören, nicht ausgeführt werden.
 
Rasenmäher, Motorkettensägen, Heckenscheren und Vertikutierer dürfen nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BlmSchV) an Sonn- und Feiertagen und werktags zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr in Wohngebieten nicht eingesetzt werden. Auf Baustellen dürfen Baumaschinen, wie Betonmischer, Bohrgeräte, Baustellenkreissägen, Mobilkräne und Schweißgeräte, werktags nicht zwischen 20.00 Uhr und 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen überhaupt nicht eingesetzt werden.

 
Auch für Staubsauger, Wasch- oder Spülmaschinen gelten die allgemeinen Ruhezeiten. Allerdings sind hier Ausnahmen möglich. Gerade bei berufstätigen Nachbarn darf auch mal eine Wasch- oder Spülmaschine nach 22.00 Uhr laufen.
 
Fernseher, Radio und CD-Player dürfen nur in Zimmerlautstärke laufen, erhebliche Belästigungen sind zu vermeiden.
 
Sollten Sie eine Party feiern wollen, so geben Sie ihren Nachbarn vorher Bescheid und bitten diese um Verständnis. Beachten Sie aber bitte, dass das Einverständnis ihrer Nachbarn kein Freibrief für übermäßigen Lärm darstellt. Wer feiert sollte immer dafür sorgen, dass andere Personen nicht erheblich belästigt werden.
 
Haustiere sind so zu halten, dass die Nachbarn nicht unzumutbar durch Gebell, Pfeifen oder andere Geräusche gestört werden.
D. h. kein Nachbar muss es hinnehmen, dass ein Hund dauerhaft im Haus bellt. Werden Gerichte eingeschaltet, geben diese teilweise Zeiten vor, in denen Haustiere bellen, krähen oder pfeifen dürfen, so der Deutschen Mieterbund. So dürfen z. B. Hunde täglich höchstens 30 Minuten bellen, und das auch nicht länger als zehn Minuten am Stück.
Hier finden Sie Informationen zur Haustierhaltung und zum Tierschutz
Hier finden Sie Informationen, falls Sie beabsichtigen, sich ein Haustier anzuschaffen

Gegenseitige Rücksichtnahme, Einhaltung der Ruhezeiten und Vermeidung von unnötigem Lärm ist noch immer der beste Weg, um Belästigungen und Nachbarschaftsstreitigkeiten gar nicht erst entstehen zu lassen.