Neuigkeiten

Wiederauffinden von, als Verlust gemeldete Ausweisdokumenten

Bitte beachten Sie, dass ein wiederaufgefundenes deutsches Reisedokument kann grundsätzlich erst nur dann (bis zum Ende des regulären Gültigkeitszeitraums) weiterverwendet werden, wenn das Wiederauffinden der zuständigen Passbehörde gemeldet wurde.

Informationen zum Kinderzuschlag

Information des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) zum Kinderzuschlag:

Kinderzuschlag – Unterstützung für Familien mit kleinem Einkommen

Entwicklungschancen von Kindern dürfen nicht an einem kleineren Einkommen von Eltern scheitern. Eltern sollen Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren und Kinder ihre Talente entfalten können. Für ein gutes Aufwachsen und ein gelingendes Familienleben brauchen Kinder und ihre Eltern Zeit füreinander, eine gute Betreuung und Förderung von Kindern und vor allem auch finanzielle Sicherheit.
 
Mit dem Kinderzuschlag unterstützt das Bundesfamilienministerium Familien mit kleinem Einkommen. Seit dem 1.7.2016 beträgt er bis zu 160 € pro Kind – zwischenzeitlich sogar bereits 170 €.
Die Erhöhung war Bestandteil des Gesamtpakets Familienleistungen, das der Bundestag im letzten Jahr beschlossen hat. Untersuchungen haben gezeigt, dass der Kinderzuschlag wirkt und von Familien als gute finanzielle Unterstützung geschätzt wird. Gewollt ist, dass der Kinderzuschlag noch mehr Kindern zugutekommt. Jede Familie muss für sich selbst prüfen, ob sich ein Antrag lohnt.

Die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantwortet von Mo. bis Fr., 8:00 bis 18:00 Uhr alle Fragen zum Kinderzuschlag. Hierzu kann das kostenlose Servicetelefon, Tel. 0800 4 5555 30 genutzt werden.

Weitere Informationen gibt es außerdem auch online unter www.bmfsfj.de, www.familien-wegweiser.de oder unter www.kinderzuschlag.de.

Mitteilung des Finanzamtes: Keine Auslage der Steuererklärungsvordrucke bei den Gemeiden

Bitte beachten Sie:
Aufgrund der elektronischen Abgabeverpflichtung werden ab dem Veranlagungszeitraum 2016 von Seiten der Finanzämter keine Steuererklärungsvordrucke zur Auslage den Gemeinden mehr zur Verfügung gestellt.

Bei Bedarf stehen weiterhin Erklärungsvordrucke beim Finanzamt zur Abholung bereit.

1. Änderung Bundesmeldegesetz

Am 01.11.2016 trat das Erste Änderungsgesetz zum Bundesmeldegesetz in Kraft. Neben eher technischen Änderungen gibt es hierdurch einige Verbesserungen für Bürgerinnen und Bürger.

So muss eine Wohnungsgeberbescheinigung künftig nur noch bei der Anmeldung bei einer Meldebehörde vorgelegt werden. Im Falle einer Abmeldung entfällt diese Pflicht. Zudem kann die Abmeldung nach einem Wegzug ins Ausland künftig vollständig elektronisch erfolgen.

Außerdem können Bürgerinnen und Bürger künftig weitgehend selbst bestimmen, welche ihrer Daten in eine Meldebescheinigung aufgenommen werden. Bisher war gesetzlich festgelegt, welche Daten eine einfache bzw. eine erweiterte Meldebescheinigung enthalten. Eine Meldebescheinigung wird beispielsweise zur Vorlage Banken, Schulen oder Behörden benötigt.

Bürger die eine Wohnung haben sind verpflichtet, sich bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde an- oder abzumelden. Seit dem 1. November 2015 gilt erstmals ein bundesweit einheitliches Melderecht. Mit der Neuregelung wurde die elektronische Verfügbarkeit der Melderegister erheblich verbessert. Gleichzeitig wurde der Datenschutz für die Bürgerinnen und Bürger gestärkt. In Bund, Ländern und Kommunen wurden hierfür im Vorfeld umfangreiche rechtliche, technische und organisatorische Vorarbeiten geleistet.

Quelle: BMI, Moderne Verwaltung und Öffentlicher Dienst, Verwaltungsrecht, Nachricht 01.11.2016

Wohngeldreform

Führungszeugnis online beantragen

Künftig können Führungszeugnisse mit Hilfe des elektronischen Personalausweises online im Internet beantragt und bezahlt werden.

Voraussetzungen für den Online-Antrag:

  • einen neuen elektronischen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel, jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion
  • ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes
  • eine Ausweis-App ab der Version 1.13. - Frühere Versionen sind leider nicht nutzbar.(Diese kann unter https://www.ausweisapp.bund.de/startseite/ heruntergeladen werden)
  • Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (z.B. Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen.

Wie bei der Antragsstellung auf dem Amt wird auch hier eine Gebühr von 13,00 € erhoben, die dann im Online-Portal mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per "giropay" beglichen werden kann. Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen ist unter www.bundesjustizamt.de zu erreichen.