Biberach ist ab 2026 MOGENA-Gemeinde!

Wichtige Informationen zur Beantragung von Zuschüssen für private Maßnahmen zur Wohnraumschaffung und -erneuerung aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)

Die Gemeinde Biberach wurde zum 25.09.2025 für einen Anerkennungszeitraum von 5 Jahren (2026-2030) in die Förderlinie Modellgemeinden Nachhaltige Strukturentwicklung (MOGENA) des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) aufgenommen. Mit einem Förderrahmen von bis zu 5 Mio. € hat die Gemeinde damit die Chance, ihre nachhaltige und zukunftsorientierte Gemeindeentwicklung umfassend voranzutreiben.    
 
Von einer Förderung können auch private EigentümerInnen profitieren, welche Baumaßnahmen zur Modernisierung, Erweiterung und Schaffung von Wohnraum durchführen.   
 
Sie planen einen Umbau, eine Modernisierung, eine Erweiterung oder einen Neubau? Dann informieren Sie sich hier über die Fördermöglichkeiten im Rahmen des ELR-Förderprogramms MOGENA und nehmen Sie bald Kontakt zu uns auf!  
 
 
Ziele des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR)
 
Mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) fördert das Land Baden-Württemberg die nachhaltige strukturelle Verbesserung in ländlichen Gemeinden in den Schwerpunkten Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen.
Die Ziele der Gemeinde Biberach sind dabei insbesondere:
- eine flächensparende Siedlungsentwicklung durch Baulückenschluss und Reaktivierung von Leerständen im Innenbereich
- die Aktivierung der privaten Mitwirkungsbereitschaft zur Wohnraumschaffung / Erneuerung des Gebäudebestands
- die Sicherung und Verbesserung der Nahversorgung und Daseinsvorsorge
- die Neuschaffung, Erneuerung und Weiterentwicklung von örtlichen Gemeinbedarfseinrichtungen
- die Belebung, Umgestaltung und Aufwertung des öffentlichen Raums und Wohnumfelds
- die Sicherung und Weiterentwicklung des Wirtschaftsstandorts Biberach
- der Schutz von Natur und Landschaft und die Anpassung an den Klimawandel
 
ELR-Förderlinie Modellgemeinden Nachhaltige Strukturentwicklung (MOGENA)
 
Das MOGENA-Programm ist ein besonderes Förderangebot im Rahmen des ELR. Neben der integrierten Strukturentwicklung wird ein besonderer Fokus auf die Aspekte Klimaschutz und Klimaresilienz gelegt. So sollen möglichst alle geförderten Projekte einen Beitrag zum Klimaschutz oder zur Klimaresilienz leisten. Durch besonders innovative und übertragbare Projekte haben MOGENA-Gemeinden auch Modellcharakter für anderen Kommunen.
 
Konkret steht für Maßnahmen in anerkannten MOGENA-Gemeinden ein Förderrahmen von bis zu 5 Mio. € zur Verfügung. Es besteht ein Fördervorrang für private, gewerbliche und kommunale ELR-Anträge gegenüber Anträgen anderer Gemeinden. Dies bietet der Gemeinde auch Planungssicherheit bei der Finanzierung kommunaler Projekte.
 
III. Förderungen für Privatpersonen, private Organisationen und Unternehmen
 
Neben öffentlichen Maßnahmen sollen ausdrücklich auch private und gewerbliche Vorhaben unterstützt und gefördert werden. Ein besonderes Augenmerk des Programms liegt dabei auf dem Förderschwerpunkt Wohnen. Für diesen Bereich soll mindestens die Hälfte der für die Gemeinde zur Verfügung stehenden Fördermittel eingesetzt werden. Somit erhalten auch private Eigentümerinnen und Eigentümer die Möglichkeit von den Zuschüssen zu profitieren.
 

Beispiele für Fördervoraussetzungen und Fördersätze
(Stand: Januar 2026, Angaben ohne Gewähr, weitere Fördertatbestände sowie aktuelle Fördersätze und Höchstbeträge sind unter https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/ abrufbar)

Die Förderung wird in Form eines nicht rückzuzahlenden Zuschusses gewährt. Grundsätzlich sind für Maßnahmen an Gebäuden, die im historischen Ortskern oder in den angrenzenden Siedlungsgebieten der 60er oder 70er-Jahre liegen, Förderungen möglich. Private Vorhaben müssen innerhalb des MOGENA-Anerkennungszeitraums von 2026 bis 2030 beantragt und deren bauliche Umsetzung begonnen werden.
 
Weitere Informationen finden Sie unter
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr
und
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/  
 
Eine Erstberatung zu Ihrem Vorhaben ist unverbindlich und kostenfrei. Nehmen Sie dafür gerne den Kontakt zu uns auf!
 
Ihre Ansprechpartner:
 
Gemeinde Biberach
Dennis Trenkle
Leiter Fachbereich Finanzen
Hauptstraße 27
77781 Biberach
Tel.: 07835 / 63 65-24
Email: dennis.trenkle@biberach-baden.de
 
KommunalKonzept BW GmbH
Ricarda Roth 
Jechtinger Straße 9
79111 Freiburg
Tel.: 0761 / 55 73 89-50
Email: r.roth@kommunalkonzept.de
 
Gebühren
Eine erste Beratung zu Ihrem Vorhaben ist kostenfrei. Bei einer Antragstellung fallen folgende Gebühren an:
 
Neuer Projektantrag: 781,77 €
Neuer Projektantrag ohne Einreichung: 612,85 € 
Projektantrag wiederholte Einreichung: 612,85 €