Landtagswahl am 08. März 2026

Wahlergebnis

Ab voraussichtlich 30.01.2026 bis spätestens 05.02.2026:
Versand der Wahlbenachrichtigungen
 
30.01.2026
Öffentliche Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
 
Ab voraussichtlich 02.02.2026
Versand der Briefwahlunterlagen
 
Montag, 16.02. bis Freitag 20.02.2026:
Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis zu den regulären Öffnungszeiten
 
Im Februar 2026 (spätestens 02.03.2026):
Öffentliche Bekanntmachung über die Wahl
 
Donnerstag, 05.03.2026, 12:00Uhr
Online-Beantragung der Briefwahl wird abgeschaltet
 
Freitag, 06.03.2026, 15:00uhr
Ende der Frist zu Beantragung der Briefwahl in den Regelfällen des § 19 Abs. 2 Satz 1 LWO
 
Samstag, 07.03.2026, 12:00uhr
Ende der Frist für den Ersatz verloren gegangener oder nicht zugestellter Wahlscheine nach § 20 Abs. 12 LWO
 
Sonntag, 08.03.2026
Wahltag

Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab dem 30.01.2026 (bis spätestens 05.02.2026) an die Wahlberechtigten versendet.

Ab diesem Zeitpunkt können Briefwahlunterlagen beantragt werden. Sie sind am Wahltag verhindert und können nicht persönlich ins Wahllokal gehen? Dann beantragen Sie einfach Ihre Briefwahlunterlagen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Zu Landtagswahl kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder durch persönliche Vorsprache bei uns beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS/Whatsapp sind NICHT zulässig.
- Schriftlich per Wahlbenachrichtigung:
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung ist auf der Rückseite ein Antrag auf Briefwahl abgedruckt. Füllen Sie dort Ihre Daten aus und geben Sie uns diesen Antrag mit Datum und Unterschrift wieder zurück. Entweder zu den Öffnungszeiten im Bürgerservice ab oder außerhalb der Öffnungszeiten über unseren Briefkasten.

- Per E-Mail:
Stellen Sie per E-Mail einen Antrag auf Briefwahl und machen Sie folgende Angaben: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnanschrift.
Mailadresse ist: wahlen@biberach-baden.de

- Per Link: 


Briefwahlunterlagen können Sie bequem online beantragen. Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

- Per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung
Sie können den Antrag auf Briefwahl auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
 
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per (Post/Amtsbote) zugestellt. Briefwahlunterlagen können bis Freitag, 06.03.2026, 15:00 Uhr beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass die Online-Beantragung nur bis Donnerstag, 05.03.2026, 12:00 Uhr möglich ist.