Bauen

Spatenstich Hinter Kirchfeld II
Spatenstich Hinter Kirchfeld II am 06.05.2015

Bauleitplanung

Zur Vorbereitung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzungen der Grundstücke in der Gemeinde ermächtigt das Baugesetzbuch die Gemeinden, einen Flächennutzungsplan und Bebauungspläne, soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist, aufzustellen.
Der auszugsweise dargestellte Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft mit Zell a. H, Biberach, Oberharmersbach und Nordrach bildet als vorbereitender Bauleitplan die Grundlage für die hinterlegten gemeindlich verbindlichen Bauleitpläne, die Bebauungspläne.
Zur Aufstellung oder Änderung dieser Pläne ist jeweils ein umfassendes, formelles Verfahren unter Beteiligung der Bürger und der Träger öffentlicher Belange durch die Gemeinde durchzuführen.
Die öffentlichen und privaten Belange sind dabei u.a. gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen.

Ansprechpartner

Matthias Becker
Telefon +49 (7835) 6365 - 31
Fax +49 (7835) 6365 - 20

Christine Wieland
- nachmittags -
Telefon +49 (7835) 6365 - 33
Fax +49 (7835) 6365 - 20

Heike Hutter
-vormittags-
Telefon +49 (7835) 6365 - 34
Fax +49 (7835) 6365 - 20