Kommunal- und Europawahl am 9. Juni:

Wahlvorschläge werden ab sofort angenommen

Am 09. Juni 2024 werden Wahlberechtigte gleich für vier Wahlen an die Urne bzw. die Briefwahl gerufen: für die Wahl des zehnten Europäischen Parlaments, für den Kreistags, den Biberacher Gemeinderat und den Ortschaftsrat Prinzbach.

Die entsprechende Wahlbekanntmachung für den Biberacher Gemeinderat und den Ortschaftsrat Prinzbach erfolgte am 02. Februar 2024 auf unserer Homepage. Parteien und Wählervereinigungen können nun bis 28. März, 18:00 Uhr, für diese Gremien Wahlvorschläge einreichen. Wahlvorschläge für die Kreistagswahl werden beim Landratsamt des Ortenaukreises eingereicht.

Bei der Gemeinderatswahl gilt es 12 Sitze für die Dauer von fünf Jahren zu besetzen. Im Ortschaftsrat Prinzbach sind es 6 Sitze, ebenfalls für die Dauer von fünf Jahren. Wahlvorschläge können von Parteien sowie von Wählervereinigungen eingereicht werden, sei es per Post an den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses, Gemeinde Biberach, Wahlamt, Hauptstraße 27, 77781 Biberach oder persönlich im Rathaus, Erdgeschoss, Glasbüro. Jede Partei und jede Wählervereinigung kann für jede Wahl lediglich einen Wahlvorschlag unterbreiten. Vorschläge, die nicht fristgerecht, also nach dem 28. März, 18:00 Uhr, eingereicht werden, muss das Wahlamt zurückweisen. Für die Gemeinderatswahl und Ortschaftsratswahl gilt: Auf den jeweiligen Kandidatenlisten dürfen doppelt so viele Vorschläge gemacht werden, wie das Gremium Sitze hat. Wichtig ist: Ein Bewerber oder eine Bewerberin darf nicht auf unterschiedlichen Wahlvorschlägen für dieselbe Wahl geführt werden.

Zur Kommunalwahl 2024 setzt die Gemeinde Biberach mit der „Parteienkomponente“ der Firma voteiT erstmals ein Online-Portal ein, in dem die Wahlvorschlagsträger selbständig die Daten ihrer Kandidaten und Vertrauenspersonen erfassen. Über dieses Parteienportal können auch die erforderlichen einzureichenden Papierunterlagen (z. B. das Formular für den Wahlvorschlag, die Niederschrift zur Aufstellungsversammlung und Vordrucke für die Zustimmungserklärung) erstellt und ausgedruckt werden. Der Zugriff ist kostenfrei und von jedem Rechner mit Internetzugang möglich. Sehen Sie dazu die Anleitung und Hinweise hier im Folgenden (pdf-Formulare).

Wer ist für den Gemeinderat und den Ortschaftsrat wählbar?

  • das Mindestalter sind 16 Jahre;
  • Kandidatinnen und Kandidaten für den Gemeinderat Biberach müssen ihre Hauptwohnung seit drei Monaten in der Gemeinde Biberach haben;
  • Kandidatinnen und Kandidaten für den Ortschaftsrat müssen zum Zeitpunkt der Zulassung zur Wahl sowie am Tag des Urnengangs ihren Hauptwohnsitz in der Ortschaft Prinzbach haben;
  • wer aus der Gemeinde Biberach fortzieht oder seine Hauptwohnung in eine andere Kommune verlegt, verliert sein Wahlrecht. Zieht die- oder derjenige innerhalb von drei Jahren wieder zurück oder begründet eine Hauptwohnung in der Gemeinde Biberach, ist sie oder er mit dem Tag der Anmeldung wieder wahlberechtigt und wählbar;
  • eine Voraussetzung ist die deutsche oder eine EU-Staatsbürgerschaft;
  • nicht gewählt werden können Bürgerinnen und Bürger, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder aufgrund eines Richterspruchs weder wählbar noch fähig sind, ein öffentliches Amt zu bekleiden;
  • Unionsbürgerinnen und Unionsbürger (gemeint sind Staatsangehörige aus EU-Mitgliedsstaaten) können nicht gewählt werden, wenn eine zivilrechtliche Einzelfallentscheidung oder eine strafrechtliche Entscheidung des Mitgliedsstaates, in dem sie Staatsbürgerin oder Staatsbürger sind, dem entgegensteht.

Fragen beantwortet das Wahlamt telefonisch unter 07835/6365-43.