Verfahrensbeschreibungen

Leistungen

Rückkehr- und Perspektivberatung

Rückkehr- und Perspektivberatung

Wir helfen Ihnen bei der Rückkehr in Ihr Heimatland.

UNSER ANGEBOT:

Persönliche Beratung, ggfs. Organisation Ihrer Ausreise, finanzielle Unterstützung, Hilfe in der Heimat.

Unsere Beratung ist ergebnisoffen, unabhängig und auf Wunsch anonym.

Beratungstermine erhalten Sie nach Vereinbarung.

 

Allgemeines:

Die Rückkehr-und Perspektivberatung des Landratsamt Ortenaukreis wendet sich an Drittstaatsangehörige, die zur Rückkehr in ihr Heimatland aus eigenem Entschluss bereit und/oder rechtlich verpflichtet sind und finanziell bedürftig sind. Freiwillige Rückkehr hat Vorrang vor Abschiebung und kann jederzeit beantragt werden.

Die Rückkehr- und Perspektivberatung des Landratsamt Ortenaukreis wird aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg kofinanziert.

 

Virtual Counseling

Sie können über das Virtual Counseling kontaktfrei und ohne Einschränkungen Informationen zu den vorhanden Programmen im Bereich der freiwilligen Rückkehr und Reintegration erhalten. Ebenfalls informieren die VC-Berater vor Ort über die möglichen derzeitigen Einschränkungen durch COVID-19.

Aktuelle Informationen zur freiwilligen Rückkehr sind auf dem Informationsportal unter www.ReturningfromGermany.de eingestellt.

Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie im Dokument Virtual Counseling Beratungsstellen.

Zuständige Stelle

Landratsamt Ortenaukreis

Migrationsamt

Rückkehrberatung
Badstraße 20a

77652 Offenburg

Tel.: 0781 - 805 9051

Fax: 0781-805 9032

e-mail: rueckkehrberatung@ortenaukreis.de

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Hauptzielgruppe sind Menschen im Ortenaukreis, die über eine freiwillige Ausreise und Rückkehr in ihr Heimatland nachdenken. Dies betrifft insbesondere folgende Personengruppen:

  • Ausländerinnen und Ausländer ohne Aufenthaltsrecht (z.B. Geduldete)
  • Asylbewerberinnen und Asylbewerber im laufenden Verfahren
  • Ausländerinnen und Ausländer mit einem nur vorübergehenden Aufenthaltsrecht aus humanitären Gründen
  • sonstige Ausländerinnen und Ausländer, also auch solche, die ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht haben, sofern sie bedürftig sind (z.B. Sozialleistungen beziehen)

Verfahrensablauf

Personen, die in Erwägung ziehen wieder in das Heimatland zurückzukehren, können sich aus eigener Initiative an die Rückkehr- und Perspektivberatungsstelle wenden. Auf Wunsch findet eine unabhängige, kostenlose und ergebnisoffene Information über eine freiwillige Rückkehr und Reintegration im Heimatland statt.

Die Rückkehrberatung informiert sich über die aufenthaltsrechtliche Situation im Bundesgebiet, klärt die Rückkehrperspektiven und sammelt Informationen über die aktuelle Situation im Heimatland.

Entscheiden sich die Interessente für eine freiwillige Heimreise, ünterstützt die Rückkehrberatung bei Bedarf bei der Planung der Rückreise und ggf. Reintegration. Die Rückkehrwilligen werden beispielsweise bei der Beschaffung von Reisedokumenten und bei Behördengängen unterstützt. Die Rückkehrberatung prüft ebenfalls, welche Fördermittel beantragt werden können und vermittelt den Kontakt zu Hilfsangeboten im Heimatland und zu Reintegration-Scouts.

Erforderliche Unterlagen

-

Kosten

Es entstehen keine Kosten