Änderungen beim Versand von Grundsteuerbescheiden (Jahresbescheid)

Wir bitten um Beachtung!!

In der Vergangenheit hat die Gemeinde Biberach jährlich im Januar an alle zur Grundsteuer veranlagten Steuerschuldner einen Grundsteuerbescheid versandt.
Die Gemeinde Biberach weißt darauf hin, dass künftig nicht mehr vollumfänglich Grundsteuerjahresbescheide versendet werden.
Künftig erhalten nur noch diejenigen Steuerschuldner zum Jahresbeginn einen neuen Grundsteuerbescheid, bei denen während eines Jahres Änderungen in der sachlichen oder persönlichen Steuerpflicht eingetreten sind.
Eigentümer, die 2024 erstmals zur Grundsteuer veranlagt werden, erhalten ebenfalls einen Grundsteuerbescheid.
Diejenigen Steuerschuldner, die für das Jahr 2024 die gleiche Grundsteuer wie für das Jahr 2023 an die Gemeinde Biberach zu entrichten haben, erhalten keinen neuen Grundsteuerbescheid.
Die Höhe der für 2024 zu leistenden Grundsteuerzahlungen und deren Fälligkeit ergeben sich aus dem letzten zugegangenen Grundsteuerbescheid (Jahresbescheid vom 25.01.2023 oder ggf. ein in 2023 zugegangener Änderungsbescheid).

Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung der Grundsteuer 2024.

Gemeinde BiberachFachbereich Finanzen

(Erstellt am 13. Dezember 2023)