Erstzulassung eines Fahrzeugs (Neuzulassung) beantragen
Wenn Sie ein neues Kraftfahrzeug erstmals im Straßenverkehr nutzen wollen, muss es dafür zugelassen werden. Dies gilt auch für Anhänger. 
     Die Zulassung berechtigt Sie dazu,
- mit dem Fahrzeug im Straßenverkehr teilzunehmen und
 - das Fahrzeug auf öffentlichen Flächen abzustellen
 
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
örtlich zuständige Kfz-Zulassungsbehörde
Leistungsdetails
Voraussetzungen
- Sie haben ein neues Fahrzeug.
 - Der gewöhnliche Standort dieses Fahrzeugs befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland.
 - Sie haben keine rückständigen Gebühren und Auslagen aus bisherigen Zulassungsvorgängen von mehr als 30 EUR.
 - Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.
 
Verfahrensablauf
Den Antrag für diese Erstzulassung stellen Sie oder Ihre Vertretung bei der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.
Bei der Zulassung werden sogenannte Halterdaten erfasst.
- bei natürlichen Personen:
 - Familienname, Geburtsname, Vornamen, 
  
- gegebenenfalls Ordens- oder Künstlername,
 - Geburtsdatum und Geburtsort oder, wenn dieser nicht bekannt ist, Staat der Geburt,
 - Geschlecht und Anschrift
 
 - bei juristischen Personen und Behörden:
  
- Name oder Bezeichnung und
 - Anschrift
 
 - bei Vereinigungen:
  
- Vertretung mit Daten nach natürlichen oder juristischen Personen
 - Name der Vereinigung
 
 
Nach einer erfolgreichen Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere. Die Zulassungsbehörde teilt Ihnen ein Kennzeichen zu.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Erforderliche Unterlagen
- falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare
 - gültiges Ausweisdokument: Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
 - Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder bei zulassungsfreien Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
 - die EG-Übereinstimmungsbescheinigung, auch Certificate of Conformity (CoC) genannt, oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
 - Eigentumsnachweis: Kaufvertrag oder Rechnung
 - Nachweis einer gültigen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (eVB-Nummer)
 - Bankverbindung für das SEPA-Lastschriftmandat, um die Kfz-Steuer zu bezahlen
 
bei Vertretung durch einen Dritten:
- Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument im Original; Die bevollmächtigte Person muss sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
 - bei Zulassung auf Minderjährige: die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
 - gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht ("Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
 
bei Änderungen am Fahrzeug:
- Vorlage einer Betriebserlaubnis
 
Kosten
- Verwaltungsgebühr: 12,80 EUR für die Erstzulassung über ein i-KFZ-Portal
 - Verwaltungsgebühr: 30,00 EUR für die Erstzulassung in der örtlich zuständigen Kfz-Zulassungsbehörden
 - Verwaltungsgebühr: 10,20 EUR für die Wahl eines Wunschkennzeichen
 
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel sofort.
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV)
- § 6 (FZV) Antrag auf Zulassung
 - § 3 Abs. 1, 4 (FZV) Notwendigkeit einer Zulassung
 
Anlage Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) - Einzelnorm Ziffer 221
Freigabevermerk
26.02.2024 Verkehrsministerium Baden-Württemberg