Schöffenwahl 2023

Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen zurWahl der Schöffen in Strafverfahren gegen Erwachsene undWahl der Jugendschöffenfür die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Für die Wahl der Schöffen in Strafverfahren gegen Erwachsene und für die Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 sind von den Gemeinden Vorschlagslisten an das Amtsgericht Gengenbach bzw. an das Landratsamt Ortenaukreis (Jugendamt) einzureichen.
Bewerben als Schöffen oder Jugendschöffen können sich Personen, die in der Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.
Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.
Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.
Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Neben formalen Kriterien sollen die Bewerber aber vor allem über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können.
Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse sind für das Amt nicht erforderlich.
Gewählte Schöffen sind vom Arbeitgeber für ihre Schöffentätigkeit freizustellen. Die Schöffen erhalten eine Aufwandsentschädigung für Sitzungsteilnahmen.
 
Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
 
Interessierte Personen bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) und für das Amt eines Jugendschöffen bis zum Dienstag, 11.04.2023 beim Bürgermeisteramt Biberach, Hauptstr. 27, 7781 Biberach, (Tel.:07835/6365-45).