Energiesparverordnung
Kein warmes Wasser, heizen nur bis 19 Grad!
Ab dem 1. September 2022 tritt die Bundesverordnung zum Energiesparen in Kraft.
Deshalb ist die Gemeinde Biberach unter anderem verpflichtet, das Anstrahlen von Gebäuden abzuschalten und die Straßenbeleuchtung - wo möglich - zu reduzieren.
Die Verordnung gilt zunächst bis Ende Februar 2023.
Folgende Maßnahmen gelten in öffentlichen Gebäuden: Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen nicht mehr geheizt werden - außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe.
Öffentliche Gebäude sollen nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt werden. Das gilt, wenn die Menschen in den Räumen vorwiegend sitzen
In öffentlichen Gebäuden, in denen die Menschen vorwiegend stehen oder gehen darf nur bis 18 Grad geheizt werden
Für körperlich schwere Tätigkeiten soll nur bis 12 Grad geheizt werden
Es soll kein warmes Wasser fürs Händewaschen in öffentlichen Gebäuden geben - es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.
Ausnahmen gibt es für Kliniken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten oder weiteren Einrichtungen, bei denen höhere Lufttemperaturen in besonderer Weise zur Aufrechterhaltung der Gesundheit, der sich dort aufhaltenden Personen, geboten ist. Zudem gibt es Ausnahmen für kurzzeitige Beleuchtungen zu Kulturveranstaltungen und Volksfesten.
In der Verordnung sind auch andere Maßnahmen zum Energiesparen vorgesehen. Dazu gehört beispielsweise, dass Gebäude nicht mehr von außen beleuchtet werden und dass Werbeplakate nachts zwischen 22 und 16 Uhr nicht beleuchtet sein dürfen. Gemäß §8 der Verordnung sind kurzzeitige Beleuchtungen zu Kulturveranstaltungen und Volksfesten ausgenommen.