Energiesparverordnung

Kein warmes Wasser, heizen nur bis 19 Grad!
Ab dem 1. September 2022 tritt die Bundesverordnung zum Energiesparen in Kraft.
Deshalb ist die Gemeinde Biberach unter anderem verpflichtet, das Anstrahlen von Gebäuden abzuschalten und die Straßenbeleuchtung - wo möglich - zu reduzieren.
Die Verordnung gilt zunächst bis Ende Februar 2023.

Folgende Maßnahmen gelten in öffentlichen Gebäuden:


Durchgangsbereiche wie Flure, Foyers oder Technikräume sollen nicht mehr geheizt werden - außer, es gibt dafür sicherheitstechnische Gründe.
Öffentliche Gebäude sollen nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt werden. Das gilt, wenn die Menschen in den Räumen vorwiegend sitzen
In öffentlichen Gebäuden, in denen die Menschen vorwiegend stehen oder gehen darf nur bis 18 Grad geheizt werden
Für körperlich schwere Tätigkeiten soll nur bis 12 Grad geheizt werden
Es soll kein warmes Wasser fürs Händewaschen in öffentlichen Gebäuden geben - es sei denn, das ist aus hygienischen Gründen vorgeschrieben.

Ausnahmen gibt es für Kliniken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten oder weiteren Einrichtungen, bei denen höhere Lufttemperaturen in besonderer Weise zur Aufrechterhaltung der Gesundheit, der sich dort aufhaltenden Personen, geboten ist. Zudem gibt es Ausnahmen für kurzzeitige Beleuchtungen zu Kulturveranstaltungen und Volksfesten.

In der Verordnung sind auch andere Maßnahmen zum Energiesparen vorgesehen. Dazu gehört beispielsweise, dass Gebäude nicht mehr von außen beleuchtet werden und dass Werbeplakate nachts zwischen 22 und 16 Uhr nicht beleuchtet sein dürfen. Gemäß §8 der Verordnung sind kurzzeitige Beleuchtungen zu Kulturveranstaltungen und Volksfesten ausgenommen.

Gemeinde Biberach erhält 400.000 € Fördermittel aus dem Ausgleichstock für die Sanierung der Grundschule

Insgesamt 3,43 Millionen Euro Fördergelder aus dem Ausgleichstock fließen in den Ortenaukreis. Die Fördergelder verteilen sich auf 12 Kommunen im Ortenaukreis. Der Schwerpunkt der diesjährigen Ausgleichstockförderung wurde auf Investitionen bei Schulmaßnahmen, Kinderbetreuung und bei der Feuerwehr gelegt. Erfreulicherweise wurde auch die Gemeinde Biberach mit einer Förderung bedacht. Für die Sanierung der Grundschule erhält die Gemeinde Biberach 400.000 € Fördermittel. Besonderer Dank gilt an dieser Stelle Herrn Landrat Scherer, der sich jedes Jahr sehr intensiv für die Projekte im Ortenaukreis einsetzt.  Zusammen mit dem bereits zugesagten Zuschuss in Höhe von 190.000 € aus dem Kommunalen Sanierungsfonds des Landes Baden-Württemberg erhält die Gemeinde Biberach somit insgesamt 590.000 € Fördermittel für die Sanierungsmaßnahme an unserer Grundschule.