Energiesparverordnung tritt am 01. September 2022 in Kraft
Kältere Räume, weniger Licht
Reduzierte Temperaturen in öffentlichen Räumen, keine angestrahlten Gebäude: Der Gas- und Energieverbrauch soll bundesweit sinken. Heute tritt der erste Teil der neuen Energieeinsparverordnung in Kraft.
Die Verordnung gilt bis Ende Februar 2023. Folgende Maßnahmen gelten in öffentlichen Gebäuden:
• Heizung runterdrehen
Öffentliche Gebäude sollen nur noch bis höchstens 19 Grad geheizt werden.
• Weniger Warmwasser
In öffentlichen Gebäuden sollen Durchlauferhitzer oder Warmwasserspeicher ausgeschaltet werden, wenn sie
überwiegend zum Händewaschen vorgesehen sind.
• Licht aus
Die bundesweite Verordnung sieht vor, dass Denkmäler und Gebäude nachts nicht mehr angestrahlt werden,
jedenfalls nicht aus rein ästhetischen Gründen. Notbeleuchtungen dürfen aber weiter brennen.
Ausnahmen gibt es für Kliniken, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Schulen und Kindertagesstätten oder weiteren Einrichtungen, bei denen höhere Lufttemperaturen in besonderer Weise zur Aufrechterhaltung der Gesundheit, der sich dort aufhaltenden Personen, geboten ist. Gemäß §8 der Verordnung sind kurzzeitige Beleuchtungen zu Kulturveranstaltungen und Volksfesten ausgenommen.
Kurze Zusammenfassung über relevante Objekte in Biberach:
Rathaus
Lufttemperatur: max. 19 °C; Gänge und Flure nicht beheizt
Warmwasser: kein Warmwasser vorhanden
Bürgersaal
Lufttemperatur: max. 19 °C
Turn- und Festhalle
Lufttemperatur: Halle und Umkleiden max. 19 °C; Gänge und Foyer nicht beheizt
Warmwasser: weiterhin vorhanden, um Gesundheitsrisiko durch Legionellen zu vermeiden
Duschen: verantwortungsvolles Duschen erlaubt
Rietsche Saal in der Alten Fabrik
Lufttemperatur max. 19 °C; Gänge und Flure nicht beheizt
Warmwasser: weiterhin vorhanden, um Gesundheitsrisiko durch Legionellen zu vermeiden
Vereinsräumlichkeiten in öffentlichen Gebäuden
Lufttemperatur: Heizen nur bei Bedarf auf max. 19°C; ansonsten Frostwächter*
Warmwasser: Dies prüft die Gemeindeverwaltung für Sie. Bei Bedarf kommen wir auf Sie zu.
*individuelle Absprachen nach Notwendigkeit