Verordnung der Landesregierung (CoronaVO) ab 02.05.2022
Quarantäne und Absonderung
Quarantäne und Absonderung
Quarantäne- und Isolationsregeln in Baden-Württemberg werden angepasst / Isolation nach positivem Corona-Test nur noch fünf Tage, wenn 48 Stunden keine Symptome bestehen / Keine Quarantäne mehr für Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige
Nachdem Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach die neuen Absonderungs-Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts vorgestellt hat, ändert auch Baden-Württemberg die Isolations- und Quarantäneregeln im Land.
Die entsprechende Corona-Verordnung Absonderung ist am Dienstag,3. Mai 2022, in Kraft getreten. Künftig beträgt die Isolation für Personen, die positiv auf Corona getestet wurden, im Regelfall nur noch fünf Tage. Die Quarantäne für enge Kontaktpersonen und haushaltsangehörige Personen entfällt vollständig.
Info zur Absonderungsbescheinigung für den Arbeitgeber
Bereits für Absonderungszeiträume ab dem 12. Januar 2022 ist keine Absonderungsbescheinigung für das Entschädigungsverfahren notwendig.
Ab o.g. Datum können Antragsteller dem Arbeitgeber den Testnachweis eines PCR- oder Schnelltestergebnisses vorlegen und damit kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlungen zurückfordern.
Weitere Hinweise finden Sie unter Fragen und Antworten zu Entschädigungen nach §56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz bzw. Verdienstausfall wegen Absonderung:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-entschaedigungen/
Für Fragen stehen wir Ihnen unter Tel. 07835/6345-44 oder Tel. 07835/6365-45 zur Verfügung.
Öffnungszeiten Rathaus Biberach
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses der Gemeinde Biberach sind ab sofort wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da!
Aus organisatorischen Gründen hat es sich erwiesen, dass eine vorherige Terminvereinbarung über Telefon oder E-Mail von Vorteil ist:
Telefon: 07835/6365-0
E-Mail: rathaus@biberach-baden.de
Die wichtigsten Kontaktdaten finden Sie hier.
Der Bauhof der Gemeinde Biberach ist in dringenden Fällen über das Bereitschaftshandy erreichbar:
Telefon: 0171/6840527
Mit freundlichen Grüßen
Jonas Breig
Bürgermeister-Stellvertreter
Schnelltest-Container
Schnelltest-Container in der Ortsmitte von Biberach bekommt einen neuen Standort
Der Schnelltest-Container in der Neuen Ortsmitte, gegenüber dem Rathaus in Biberach, bekommt wegen der bevorstehenden Veranstaltungen in der Neuen Ortsmitte einen neuen Standort.
Sie finden den Schnelltest-Container ab sofort hinter dem Rathaus (Nebengebäude Öffentliche WC’s)
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr
Samstag und Sonntag von 12:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Voraussetzungen:
➢ Ausweisdokument
Gemeindeverwaltung Biberach
Corona-Informationen mehrsprachig
Nachfolgend erhalten Sie eine Sammlung mit Links, wo Informationen in verschiedenen Sprachen zur Verfügung gestellt werden.
http://www.integrationsbeauftragte.de/corona-virus
https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/amt-und-person/informationen-zum-coronavirus
https://www.who.int/
https://integreat.app/ortenaukreis/de/corona-virus/informationen-zum-corona-virus
https://www.eu-gleichbehandlungsstelle.de/corona-virus
www.handbookgermany.de
integrationsbeauftragte@bk.bund.de