Hochwasser

Hochwasser sind natürliche Ereignisse, die nicht verhindert werden können und charakteristisch für das Abflussverhalten von Bächen und Flüssen sind. Für Schäden durch Hochwasser sind die Menschen oft selbst verantwortlich. Denn vor allem durch die Siedlungsentwicklung in den Auen der Bäche und Flüsse steigen die Hochwassergefahr und das Ausmaß der Hochwasserschäden.
Im Falle eines Hochwassers können große Risiken für Menschenleben und Sachwerte bestehen. Durch zerstörte Straßen oder Versorgungsleitungen können zudem Folgeschäden wie die Unterbrechung von Produktionsabläufen eintreten. Diese Risiken können durch eine gute Hochwasservorsorge erheblich vermindert werden. Wesentliche Möglichkeiten der Vorsorge sind in den entsprechenden Kapiteln beschrieben.

Quelle: ServiceBW

Öffentliche Bekanntmachung des Landratsamtes Ortenaukreis über die Hochwassergefahrenkarten / Überschwemmungsgebiete

gemäß § 65 Abs. 2 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) für folgende Gebiete:

Bearbeitungsgebiet Betroffene Gemeinden im Ortenaukreis
Elz Schwanau, Kippenheim, Kappel-Grafenhausen, Mahlberg, Rust, Ringsheim, Ettenheim
Kinzig bis Gengenbach und Nebengewässer der Kinzig Offenburg, Ohlsbach, Berghaupten, Gengenbach, Nordrach, Oberharmersbach, Zell/Harmersbach, Oberwolfach, Biberach, Fischerbach, Steinach, Haslach/Kinzigtal, Hausach, Wolfach, Hofstetten, Mühlenbach, Gutach(Schwarzwaldbahn), Hornberg
Schutter/Unditz Willstätt, Appenweier, Kehl, Offenburg, Schutterwald, Neuried, Meißenheim, Hohberg, Ortenberg, Ohlsbach, Berghaupten, Gengenbach, Friesenheim, Schwanau, Kippenheim, Lahr/Schwarzwald, Kappel-Grafenhausen, Seelbach, Mahlberg, Schuttertal

In den Hochwassergefahrenkarten sind u.a. die Überschwemmungsgebiete nach § 76 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. § 65 Abs. 1 WG im Innen- und Außenbereich dargestellt, die bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis (HQ100) eines oberirdischen Fließgewässers überflutet werden. Einer separaten Ausweisung durch Rechtsverordnung bedarf es nicht mehr.
 
Die Hochwassergefahrenkarten werden für die Öffentlichkeit im Internet bereitgestellt: http://hochwasserbw.de/ > rechter Bereich: „Interaktive Gefahrenkarte“.
Über die Hochwasserrisikomanagement-Abfrage in diesem Onlinekartendienst des Landes können u.a. Überflutungs-Jährlichkeiten und -Tiefen punktgenau abgefragt werden.
 
Die Hochwassergefahrenkarten können auch beim Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und bei den betroffenen Gemeinden für das jeweilige Gemeindegebiet von jedem Interessierten während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden.
 
Hinweis: Für Grundstücke in Überschwemmungsgebieten ergeben sich Restriktionen bei der Nutzung. Es gelten die gesetzlichen Verbote nach § 78 Abs. 1 WHG. Unter anderem ist verboten: das Errichten und Erweitern baulicher Anlagen, das Erhöhen oder Vertiefen der Erdoberfläche oder das nicht nur kurzfristige Ablagern von Gegenständen, die den Abfluss verhindern oder fortgeschwemmt werden können.
 
Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen genehmigen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Weitere Informationen hierzu finden sich auf http://hochwasserbw.de/ und im Merkblatt auf der Internetseite des Landratsamtes: http://www.ortenaukreis.de/ > Suchen: „Bauen im Überschwemmungsgebiet“.
 
Hinsichtlich der Lagerung wassergefährdender Stoffe gelten darüber hinaus die Anforderungen nach der Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe (VAwS, zukünftig AwSV) in der jeweils gültigen Fassung.
 
Offenburg, 30.11.2016
 
Landratsamt Ortenaukreis
Untere Wasserbehörde
 
 
Auf den Anschlag an den Verkündungstafeln der Rathäuser in Biberach und Prinzbach wird hingewiesen. Die Anschlagsfrist beträgt 1 Woche.

Bauen im Überschwemmungsgebiet

Die Regierungspräsidien in Baden-Württemberg haben wichtige Fragen und Antworten zum Thema "Bauen und Planen in festgesetzten Überschwemmungsgebieten" erarbeitet und diese als Informationen und Hilfestellungen veröffentlicht. Die Fragen und Antworten finden Sie unter www.rp-freiburg.de in der Rubrik "Aktuelles" oder direkt hier:

TypNameDatumGröße
pdf Fragen und Antworten (62 KB) 30.07.2015 62 KB
pdf Hinweise zum Hochwasserschutzregister (33 KB) 30.07.2015 33 KB