Antrag auf Erteilung einer Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz
Wie bereits bei der Vereinsvertreterversammlung am 08.11.2018 angesprochen, werden Gestattungen nach § 12 Gaststättengesetz nur noch gegen Vorlage eines schriftlichen Antrags ausgestellt. Diesen Antrag (64 KB) erhalten Sie beim Rathaus Biberach, Bürgerbüro oder über die Homepage der Gemeinde Biberach.