Kurtaxe

Die Gemeinde Biberach erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwandes für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für die, zu diesem Zweck durchgeführten Veranstaltungen eine Kurtaxe.
 
Kurtaxepflichtig sind alle Personen, die sich in der Gemeinde aufhalten, aber nicht Einwohner der Gemeinde sind (ortsfremde Personen, denen die Möglichkeit zur Benutzung und zur Teilnahme an Veranstaltungen geboten ist).

Kosten

Ab 01.01.2022

Die Kurtaxe beträgt je Person und Aufenthaltstag
a) in der Hauptsaison von Mai bis Oktober                  1,70 €
b) in der Nebensaison von November bis April             1,30 €

Ausnahmen / Ermäßigungen:

Ab 01.01.2022

  • Kinder bis 12 Jahre sind von der Kurtaxe befreit
  • Geschäftsreisende und Arbeiter in Biberach sind  von der Kurtaxe befreit
  • Schwerbehinderte ab 80 % und deren Begleitperson (mit Merkzeichen "B") bezahlen jeweils nur 50 %
Glückslos Vorderseite
Glückslos

Die Kurtaxe ist direkt beim Vermieter zu entrichten.

Hinweis: Bei Ihrem Vermieter erhalten Sie nach dem Ausfüllen eines Kurtaxe-Meldescheines die "KONUS-Gästekarte". Mit der "KONUS-Gästekarte" können nicht nur in einem bestimmten Gebiet öffentliche Verkehrsmittel kostenfrei genutzt werden, sondern Sie erhalten obendrein noch weitere, attraktive Ermäßigungen.

Außerdem haben alle Gäste die Möglichkeit, bei unserem Gästekarten-Gewinnspiel mitzumachen. Hierfür einfach beim Vermieter das Glückslos ausfüllen und bei der Tourist-Information Biberach abgeben. Es erwarten Sie tolle Preise!

Weitere Informationen zur Kurtaxe ab dem 01.01.2022 finden Sie in der neuen Kurtaxe-Satzung (106 KB). Bei Fragen hilft Ihnen auch gerne die Tourist-Information weiter.

NEU!!! -für Vermieter-
Der elektronische Meldeschein
Haben Sie Interesse an der elektronischen Abwicklung ihrer Kurtaxe und ihres Meldescheines?
Dann melden Sie sich bei der Tourist-Information auf Ihrem Rathaus!