Landtagswahl am 13. März 2016

Allgemeine Hinweise zum Wahlrecht

Wahlberechtigt ist,

wer Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag

1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,

2. seit mindestens drei Monaten in Baden-Württemberg eine Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung hat oder sich sonst gewöhnlich aufhält und

3. nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.


Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist,

1. wer infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzt oder

2. wem zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten ein Betreuer nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist; dies gilt auch, wenn der Aufgabenkreis des Betreuers die in § 1896 Abs. 4 und § 1905 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bezeichneten Angelegenheiten nicht erfasst.

Wählen kann nur,

wer in das Wählerverzeichnis einer Gemeinde/Stadt eingetragen ist oder einen Wahlschein hat. Von Amts wegen werden alle Wahlberechtigte in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, in der sie am 7. Februar 2016 ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben.

Die Gemeinden machen spätestens am 18. Februar 2016 öffentlich bekannt, wo und während welcher Zeiten an den Tagen vom 22. bis 26. Februar 2016 die Wählerverzeichnisse für Wahlberechtigte zur Einsicht bereitgehalten werden. In dieser Bekanntmachung sind auch Hinweise darüber enthalten, wo, in welcher Zeit und unter welchen Voraussetzungen Wahlscheine beantragt werden können.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten spätestens bis zum 21. Februar 2016 eine Wahlbenachrichtigung. Wer bis dahin keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, sollte im eigenen Interesse während der Einsichtsfrist in das Wählerverzeichnis (22. bis 26. Februar 2016) nachprüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist oder beim Wahlamt nachfragen. Erforderlichenfalls muss während der Einsichtsfrist Einspruch (schriftlich oder zur Niederschrift) bei der Gemeindeverwaltung eingelegt werden.

Flyer/Broschüren

pdfInfo-Flyer (172 KB)

Hier finden Sie das vorläufige Wahlergebnis der Landtagswahl.